Praxis Dr.Susanne Listmann
Corona-Impfung weiterhin als Eigenleistung möglich
Seit dem 1. Juli 2023 wird die COVID-19-Impfung über die KV RLP unter Beachtung der Bestimmungen der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) abgerechnet und vergütet. Die hierzu mit den rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbänden getroffene Übergangsvereinbarung lief zum 31. Dezember 2024 aus.
Da die Krankenkassen bisher nicht bereit waren, eine angemessene Anschlussregelung zur Vergütung der COVID-19-Impfung zu treffen, ist diese Impfung ab dem 1. Januar 2025 nur gegen Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf dem Wege der Kostenerstattung abzurechnen. Das heißt, der Impfstoff wird weiterhin über das Bundesamt für Soziales kostenlos zur Verfügung gestellt. Die privaten Kosten für die Impfung betragen 32,46 € und müssen durch den Patienten selbst getragen werden. Diese Kosten können ggf. nach Einreichung bei der Krankenkasse erstattet werden. Ob eine Erstattung möglich ist, ist von der Krankenkasse abhängig.
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